Bericht Shark Info
Die Europäische Kommission schlug am 6. August 2002 vor, Finning zu
verbieten. Finning ist das Abschneiden der Flossen von Haien; der
Rest des Körpers wird ins Meer geworfen.
Diese Praxis wird durch den lukrativen internationalen Markt für
Haiflossen gefördert, resultiert aber im Tod einer grossen Zahl von
Haien. Haiflossen sind Hauptbestandteil der Haiflossen-Suppe, einer
asiatischen Spezialität, die für bis zu 150 Franken (100 Euro) pro
Tasse angeboten wird.
Die Kommission schlägt vor, Finning innerhalb der gesamten EU
Gewässer und für alle EU Schiffe, auch wenn sie ausserhalb der EU
Region fischen, zu verbieten. Sie erhofft sich durch das Verbot,
dass auch regionale Fischereiverbände diese Massnahme übernehmen.
In den letzten zwei Jahren haben bereits Australien und die USA
Finning innerhalb ihrer nationalen Gewässer verboten.
Die Praxis des Finning widerspricht den Empfehlungen von
verschiedenen internationalen Fischerei-Vereinbarungen. Es wird auch
im Internationalen Aktionsplan zum Schutz und der Bewirtschaftung
von Haien (IPOA Sharks) der Vereinten Nationen verurteilt.
«Wir bekennen uns zur besseren Integration des Umweltschutzes in
unsere gemeinsame Fischereipolitik» sagt Franz Fischer, der
verantwortliche Kommissar für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung
und Fischerei.
Fischer sagt, dass - auf Grund der Probleme mit der Identifikation
von einzelnen Flossen - die Kommission vorschlägt, das Verbot auf
alle Elasmobranchier (Knorpelfische) auszudehnen, also auf alle Haie
und Rochen.
«Die Flossen von Rochen könnten jedoch nicht vom Verbot betroffen
sein, denn das Verbot zielt darauf, dass der grösste Teil der Tiere
genutzt wird (bei Rochen die Flossen; Anm. der Red.) und Flossen von
Rochen wären leicht erkennbar» meint die Kommission.
Die Kommission erkennt jedoch die Möglichkeit einer legitimen
Hai-Fischerei an, die die vollständige Verwertung des Fanges
garantiert.
Finning wäre erlaubt, wenn das Entfernen der Flossen einen Teil des
Verwertungsprozesses an Bord darstellen würde, der es ermöglicht,
alle Teile eines gefangenen Haies effizienter zu nutzen. Wäre dies
der Fall, müssten EU Mitgliedsstaaten spezielle
Fischerei-Bewilligungen für solche Fälle ausstellen und verwalten.
Um zu garantieren, dass alle Teile der Haie verwertet werden,
müssten die Fischer mit einer derartigen Bewilligung ein
entsprechendes Logbuch mit allen relevanten Daten führen.
Laut Statistiken der UN Welternährungs-Organisation werden jährlich
über 100 Millionen Haie gefangen. Die Hai-Fischerei ist jedoch
generell sehr schlecht dokumentiert und reguliert.
Bis detailliertere wissenschaftliche Daten zur Verfügung stehen, die
es ermöglichen, Regulationen einzuführen, die die befischten
Haiarten besser zu schützen vermögen, meinte die Kommission, würde
diese Massnahme helfen, die bestehenden Haibestände zu erhalten.
Der Vorschlag, Finning zu verbieten, wird jetzt dem EU Fischerei-Rat
zur Entscheidung unterbreitet.
ENS (Brüssel) / Shark Info
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modifiziert: 04.06.2016 11:48
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