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Shark Info   (04.11.2002)

Author

  Intro:

Hai-Forschungsreise in den Golf von Mexiko

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  Hauptartikel:

Hai-Forschungsreise in den Golf von Mexiko

Dr. A. J. Godknecht, Dr. G. D. Guex

  Artikel 1:

Haie in Forschung und Wissenschaft

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  Artikel 2:

Krankhafte Veränderungen durch Fischerhaken beim Blauhai, Prionace glauca.

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  Artikel 3:

Europa erwägt Verbot von Finning

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  Fact Sheet:

Spinnerhai

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Europa erwägt Verbot von Finning

Bericht Shark Info

Die Europäische Kommission schlug am 6. August 2002 vor, Finning zu verbieten. Finning ist das Abschneiden der Flossen von Haien; der Rest des Körpers wird ins Meer geworfen.

Diese Praxis wird durch den lukrativen internationalen Markt für Haiflossen gefördert, resultiert aber im Tod einer grossen Zahl von Haien. Haiflossen sind Hauptbestandteil der Haiflossen-Suppe, einer asiatischen Spezialität, die für bis zu 150 Franken (100 Euro) pro Tasse angeboten wird.

Die Kommission schlägt vor, Finning innerhalb der gesamten EU Gewässer und für alle EU Schiffe, auch wenn sie ausserhalb der EU Region fischen, zu verbieten. Sie erhofft sich durch das Verbot, dass auch regionale Fischereiverbände diese Massnahme übernehmen. In den letzten zwei Jahren haben bereits Australien und die USA Finning innerhalb ihrer nationalen Gewässer verboten. Die Praxis des Finning widerspricht den Empfehlungen von verschiedenen internationalen Fischerei-Vereinbarungen. Es wird auch im Internationalen Aktionsplan zum Schutz und der Bewirtschaftung von Haien (IPOA Sharks) der Vereinten Nationen verurteilt. «Wir bekennen uns zur besseren Integration des Umweltschutzes in unsere gemeinsame Fischereipolitik» sagt Franz Fischer, der verantwortliche Kommissar für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei.

Fischer sagt, dass - auf Grund der Probleme mit der Identifikation von einzelnen Flossen - die Kommission vorschlägt, das Verbot auf alle Elasmobranchier (Knorpelfische) auszudehnen, also auf alle Haie und Rochen.

«Die Flossen von Rochen könnten jedoch nicht vom Verbot betroffen sein, denn das Verbot zielt darauf, dass der grösste Teil der Tiere genutzt wird (bei Rochen die Flossen; Anm. der Red.) und Flossen von Rochen wären leicht erkennbar» meint die Kommission. Die Kommission erkennt jedoch die Möglichkeit einer legitimen Hai-Fischerei an, die die vollständige Verwertung des Fanges garantiert.

Finning wäre erlaubt, wenn das Entfernen der Flossen einen Teil des Verwertungsprozesses an Bord darstellen würde, der es ermöglicht, alle Teile eines gefangenen Haies effizienter zu nutzen. Wäre dies der Fall, müssten EU Mitgliedsstaaten spezielle Fischerei-Bewilligungen für solche Fälle ausstellen und verwalten. Um zu garantieren, dass alle Teile der Haie verwertet werden, müssten die Fischer mit einer derartigen Bewilligung ein entsprechendes Logbuch mit allen relevanten Daten führen. Laut Statistiken der UN Welternährungs-Organisation werden jährlich über 100 Millionen Haie gefangen. Die Hai-Fischerei ist jedoch generell sehr schlecht dokumentiert und reguliert. Bis detailliertere wissenschaftliche Daten zur Verfügung stehen, die es ermöglichen, Regulationen einzuführen, die die befischten Haiarten besser zu schützen vermögen, meinte die Kommission, würde diese Massnahme helfen, die bestehenden Haibestände zu erhalten. Der Vorschlag, Finning zu verbieten, wird jetzt dem EU Fischerei-Rat zur Entscheidung unterbreitet.

ENS (Brüssel) / Shark Info



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modifiziert: 04.06.2016 11:48