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Shark Info   (29.06.1996)

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  Intro:

Vorbereitung für CITES Konferenz 1997 in Zimbabwe

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  Hauptartikel:

Elf Haiarten auf die Rote Liste

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  Artikel 1:

IUCN / SGG / CITES: Wer ist wer?

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  Fact Sheet:

Die Augen der Haie

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Elf Haiarten auf die Rote Liste

Bericht Shark Info

Sandtiger

Foto: Sandtiger Hai     © Shark Info / Doug Perrine

Dieses Bild ist mit einem elektronischen Wasserzeichen versehen.

Elf Haiarten sollen von der Internationalen Naturschutz-Union (IUCN) auf die Rote Liste gesetzt und dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) unterstellt werden. Darunter der Weisse Hai, der Herings-, der Riesen-, der Wal- und der Gangeshai. Dies verlangt die Haispezialisten-Gruppe der Internationalen Naturschutz-Union (IUCN). Als in besorgniserregendem Zustand gelten zwar etwa siebzig der 380 bekannten Haiarten. Mangels genügender Daten werden jedoch neben den lediglich elf Haiarten nur sechs Rochenarten zum Schutz vorgeschlagen. Es wäre das erste Mal, dass Haie und Rochen im Washingtoner Abkommen aufgeführt würden und so einen internationalen Schutz-Status erhielten. Dies vor dem Hintergrund, dass heute zwei Drittel der Ozeane als überfischt gelten. Die endgültige Entscheidung fällt 1997 an der CITES-Konferenz in Zimbabwe.

Haie reagieren auf eine Überfischung äusserst sensibel. So etwa hat Norwegen 1960 bis 1974 den Heringshai (Lamna nasus) in seinen eigenen und angrenzenden Gewässern derart intensiv befischt, dass dort die Bestände zusammenbrachen und sich bis heute nie mehr erholt haben. Dasselbe Schicksal widerfuhr dem Riesenhai (Cetorhinus maximus) der zur Zeit des Zweiten Weltkrieges seiner Vitamin-A-reichen Leber wegen überfischt wurde. Erhebungen zeigen, dass sich die Riesenhai-Populationen auch fünfzig Jahre nach dem intensiven Befischen nicht erholt haben.

Der Grund, weshalb Haie auf Übernutzung weitaus anfälliger sind als Knochenfische, liegt an ihrer Biologie. Als sogenannte K-Strategen werden diese Knorpelfische meist spät fortpflanzungsfähig, haben lange Schwangerschaften und nur wenige Nachkommen. Der Dornhai (Squalus acanthias) zum Beispiel erlangt seine Geschlechtsreife erst mit 25 Jahren und hat eine Tragzeit von 22 Monaten.

Das Grundproblem bei den Schutzbemühungen sind fehlende Daten. Da die Fischerei-Industrie den Haifang nahezu nirgends statistisch erfasste, gibt es nur für sehr wenige Arten detaillierte Informationen. Diese sind aber Voraussetzung, um in einem der Anhänge des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) berücksichtigt zu werden. Die fehlenden Daten sind der Hauptgrund dafür, dass die IUCN in einem ersten Versuch lediglich deren elf in ihre Rote Liste aufnehmen will, um sie der CITES für Handelsbeschränkungen, bzw. -verbote vorzuschlagen. Dies obschon Haiforscher davon ausgehen, dass heute von den etwa 380 Arten mindestens 70 in besorgniserregendem Zustand sind.

Bis heute hat die IUCN erst die drei grössten Haiarten auf der Roten Liste: den Weissen Hai, den Walhai und den Riesenhai. Nach zwei Konferenzen im Mai und Juni dieses Jahres in London und New Orleans will nun die Haispezialisten-Gruppe (SSG) der IUCN insgesamt elf Hai- und sechs Rochenarten für die Rote Liste und deren Integration ins Washingtoner Artenschutzabkommen vorschlagen. Die Rochen sind den Haien eng verwandt. Die elf Haiarten sind: Sandtiger (Carcharias taurus) Riesenhai, (Cetorhinus maximus) Weisser Hai (Carcharodon carcharias) Heringshai (Lamna nasus) Walhai (Rhincodon typus) Schwarzspitzenhai (Carcharhinus limbatus) Düsterer Hai (Carcharhinus obscurus) Grossflossenhai / Sandbankhai (Carcharhinus plumbeus) Gangeshai (Glyphis gangeticus) Schokoladenhai (Dalatias licha) Sechskiemenhai (Hexanchus griseus)

Im September dieses Jahres entscheidet die IUCN definitiv, welche Hai- und Rochenarten sie auf die Rote Liste setzen will. Dies zusammen mit etwa 120 Knochenfisch-Arten. An der CITES-Konferenz im Juli 1997 in Zimbabwe wird entschieden, welche Arten in das Washingtoner Abkommen aufgenommen werden. Es wird das erste Mal in der Geschichte des Naturschutzes sein, dass Haie und Rochen internationalem Schutz unterstellt werden. Laut der FAO, der Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Uno, werden jedes Jahr 1,3 Millionen Tonnen Haie gefangen - davon sind 600 000 Tonnen Beifang, der meist ungenutzt weggeworfen wird.

Wie geht es weiter?

  • August 1996 in Brisbane (Australien): die Haispezialisten-Gruppe (SSG) verabschiedet zuhanden der IUCN die definitiven Vorschläge für die Rote Liste. Als Entscheidungsgrundlagen dienen vor allem auch die bis dahin erhältlichen Daten der neuesten TRAFFIC-Studie. TRAFFIC: «Wildlife Trade Monitoring Programme», ein gemeinsames Programm von WWF und IUCN. Die Studie enthält die aktuellsten Zahlen über den Handel mit Haien.
  • September 1996: die IUCN entscheidet über die Aufnahme der vorgeschlagenen Arten in die Rote Liste.
  • Juli 1997 in Zimbabwe: die CITES entscheidet, ob die von der IUCN vorgeschlagenen Hai-, und Rochenarten unter das Washingtoner Artenschutzabkommen über den Handel mit gefährdeten Arten gestellt werden oder nicht.

Neue Bedrohungskriterien der IUCN

Seit dem 30. November 1994 sind die Bedrohungskriterien der IUCN neu definiert:

  1. EX:«Ausgestorben» (Extinct). Keine Zweifel daran, dass auch das letzte Exemplar der Art ausgestorben ist.
  2. EW: «Im natürlichen Lebensraum ausgestorben» (Exstinct in the Wild). Die Art lebt nur noch in Zuchten, in Gefangenschaft oder in Populationen, die nicht mehr an ihrem ursprünglichen Ort leben.
  3. CR: «Kritischer Gefährdungszustand» (Critically Endangered). Die Art ist einem extrem hohen Risiko ausgesetzt und gerät in Gefahr, in nächster Zeit auszusterben.
  4. EN: «Bedroht» (Endangered). Nicht in kritischem Gefährdungszustand (CR), jedoch mit Anzeichen, dass die Art in Zukunft ausstirbt.
  5. VU: «Gefährdet»(Vulnerable). Weder CR noch EN - jedoch trotzdem mit Anzeichen, dass die Art aussterben könnte.
  6. LR: «Geringe Gefährdung» (Lower Risk). Die Art wurde zwar untersucht, fällt jedoch in keine der oben erwähnten Kategorien, LR ist in drei Unter-Kategorien aufgeteilt:
      * cd: «Schutz vorgesehen» (conservation dependent). Die Art steht unter einem Beobachtungsprogramm und kann innerhalb fünf Jahren in einer der oben genannten Kategorien eingestuft werden.
      * nt: «Nahe dem bedrohten Zustand» (near threatened). Bereits nicht mehr cd, nahe dem VU-Status.
      * lc: «Bestand noch nicht besorgniserregend» (least concern). Kategorie, die weder auf cd noch auf nt zutrifft.

  7. DD: «Keine genügenden Daten» (Data Deficient). Über die Art existieren noch keine genügende Daten. Eine Zuordnung in die aufgeführten Kategorien ist deshalb nicht möglich.

(Shark Info stellt Ihnen auf Wunsch die ausführliche Fassung der neuen IUCN Bedrohungskriterien zu).

Veröffentlichung nur mit Quellenangabe: Shark Info



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modifiziert: 04.06.2016 11:48